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Fahrradstraßen zur RBG von Westen
Im Rahmen der Erarbeitung des Schulwegkonzeptes wurde in den durchgeführten Workshops mehrfach die Notwendigkeit betont, dass für die Anbindung des neuen Standortes der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) Alternativrouten für den Radverkehr zur Straße "Vor dem Celler Tor" entwickelt werden sollen. Die Radverkehrsanlagen in der Straße "Vor dem Celler Tor" werden den erwarteten Schülerverkehr, der sich oft in Pulks bewegt, nicht aufnehmen können. Für die Anbindung von Westen wurden nun verschiedene Möglichkeiten der Anbindung geprüft. Im Rahmen der Schulwegplanung wurden die Ausweisung einer Fahrradzone oder die Einrichtung von Fahrradstraßen angeregt.
Zur Prüfung welche Möglichkeit für die Anbindung der RBG von Westen aus die sinnvollste Lösung ist, wurde ein Auftrag an die Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz GbR erteilt. Ziel der Untersuchung war es, eine Vorzugsvariante zu identifizieren und diese anschließend bis zur Vorplanung auszuarbeiten.
Zunächst wurde in einem Treffen des Runden Tischs Radverkehr am 09.06.2022 ein Kriterienkatalog für die Prüfung der Eignung hinsichtlich einer Fahrradzone und in Bezug auf Fahrradstraßen entwickelt. Die Prüfung zur Einrichtung einer Fahrradzone oder von Fahrradstraßen erfolgte im Juli/August anhand des abgestimmten Kriterienkatalogs durch die beauftragte Planungsgemeinschaft.
Die Ergebnisse wurden am 31.08.2022 erneut mit dem Runden Tisch Radverkehr diskutiert.
Die Protokolle und die Präsentationen der beiden Zusammenkünfte Runder Tisch Radverkehr können über folgenden Link eingesehen werden.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund eher geringer Vernetzung in den untersuchten Quartieren, keine Empfehlung zur Ausweisung einer Fahrradzone im Untersuchungsgebiet ausgesprochen werden kann. Es wurde die Ausweisung von Fahrradstraßen befürwortet.
Die Ergebnisse der Prüfung sind im Zwischenbericht (siehe Dokument unten) dargestellt.
Am 04.10.2022 hat der Verwaltungsausschuss die Einrichtung von Fahrradstraßen von Westen zur RBG beschlossen.
Die Einwohner wurden am 16.11.2022 über die Planungen informiert. Die Präsentation und das Protokoll stehen unten zur Einsicht bereit.
Fahrradstraßen
Als Fahrradstraßenachse zur Anbindung der RBG von Westen werden folgende Straßen vorgeschlagen:
Hannoversche Neustadt, Wallgartenstraße, Blücherstraße, Wasserwerksweg.
Die Hannoversche Neustadt hat für die Anbindung der RBG nur Bedeutung bis zur Wallgartenstraße. Im Mobilitätskonzept soll jedoch die Ost-West-Achse über die Hannoversche Neustadt und Friederikenstraße perspektivisch als Fahrradstraße entwickelt werden. In den weiteren Planungen ist eine spätere Fortführung der Fahrradstraße daher zu berücksichtigen.
Am 22. Februar 2023 wurden den Einwohnern und Bürgern die vertieften Plaungen vorgestellt und über diese informiert. Es wurde anhand der Pläne und Präsentation die Ausgestaltung der Fahrradstraßen intensiv diskutiert. Die Pläne und die Präsentation stehen unten zum Download bereit.
Darüber hinaus wird die Ausweisung der Straße "Am Nassen Berg" als Fahrradstraße empfohlen. Diese hat zur Anbindung der RBG nur im Abschnitt zwischen Brücke und Blücherstraße Relevanz. Allerdings wird auch hier aufgrund der hohen gesamtstädtischen Bedeutung der Straße für den Radverkehr, insbesondere befindet sich dort das Hallen-/Freibad als wichtiges Ziel, eine Fahrradstraße bis zur Straße "Vor dem Celler Tor" empfohlen.
Anbindung des neuen RBG Standortes© PGV
Maßnahmen zur Einrichtung von Fahrradstraßen
Um die Fahrradstraßenachse einrichten zu können, sind überwiegend Eingriffe in die Ordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich. Angestrebt wird, dass die vorhandenen Parkstände am Fahrbahnrand, z.B. in der Wallgartenstraße (nördlich der Gartenstraße), abschnittsweise unterbrochen werden, max. 2 Parkstände in Folge. So ist es möglich, ca. 50 % der Parkstände zu erhalten. Diese Vorgehensweise ist mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Wo Schräg- oder Senkrechtparkplätze im Bestand vorhanden sind, müssen diese in Längsparkplätze umgewandelt werden.
Fahrradstraßen Maßnahmenübersicht© PGV
Besondere Aufmerksamkeit ist in der Hannoverschen Neustadt im Bereich der Grundschule Burgdorf, auch aufgrund der Ausweisung als Einbahnstraße, auf die Ordnung des ruhenden Verkehrs und die Zufahrtsmöglichkeiten in Bezug auf die Schulwegsicherung zu richten. Ferner muss auch hier geprüft werden, ob Einschränkungen des ruhenden Verkehrs erforderlich werden, z.B. um Ausweichstellen für den Kfz-Verkehr zu schaffen.
Darüber hinaus wird es im Wasserwerkswerk im Bereich des Kindergartens der Lebenshilfe und der Schule am Wasserwerk eine Herausforderung sein, den ruhenden Verkehr zu ordnen. In diesem Bereich fehlen den beiden Einrichtungen auf den jeweiligen Grundstücken ausreichend Stellplätze für die Beschäftigten. Hier müssen ggfs. auch provisorische Lösungen geprüft werden, bis die Schule am Wasserwerk an ihren neuen Standort umgezogen ist.
Die Anbindung von Westen über den Läuferweg bis zur vorhandenen Brücke über die Bahn soll ebenfalls für den Radverkehr verbessert werden. Der dortige 2,50 m breite gemeinsame Geh-/Radweg entspricht nicht mehr den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Dort soll neben dem vorhandenen Weg ein neuer separater Radweg von 3,00 m Breite gebaut werden. Der vorhandene Weg (2,50 m Breite) könnte dann als reiner Gehweg ausgewiesen werden.
Die Fahrradstraßen sollten gegenüber den einmündenden Straßen bevorrechtigt werden.
Organisationseinheiten
| 66 - Tiefbau | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
