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Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt) von Burgdorf
Die Erhaltungssatzung ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechtes des Baugesetzbuches (BauGB). Ziel einer solchen städtebaulichen Satzung nach § 172 ff BauGB ist es, bauliche Anlagen und die Eigenart von Gebieten zu erhalten.
Durch die Unterschutzstellung eines durch Satzung festgelegten Erhaltungsgebietes kann in diesem Bereich die baulich-räumliche Entwicklung unter erhaltungsrechtlichen Gesichtspunkten gesteuert werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im § 172 BauGB drei konkrete Erhaltungsziele vor, nach denen drei verschiedene Satzungstypen unterschieden werden:
- die Stadtgestalt-Erhaltungssatzung (Nr. 1),
- die Milieuschutzsatzung (Nr. 2) und
- die Umstrukturierungssatzung (Nr.3).
Ziel einer Stadtgestalt-Erhaltungssatzung ist es, wie im Falle Burgdorfs, einen aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Eigenart besonders wertvollen Gemeindebereich in seiner äußeren Gestalt - d.h. dem Ortsbild, der Stadtgestalt oder dem Landschaftsbild - schützen und somit bewahren zu können.
In Anwendung der Bestimmungen des BauGB sind im Erhaltungsgebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung von baulichen Anlagen genehmigungspflichtig. Diese eigenständige Genehmigungspflicht bezieht sich sowohl auf baugenehmigungspflichtige als auch auf baugenehmigungsfreie bauliche Vorhaben. Sich negativ auswirkenden äußerlich wahrnehmbaren Veränderungen am die Stadtgestalt ‚prägenden' baulichen Bestand kann so entgegengewirkt werden.
Für die Stadt Burgdorf hat der Rat die „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes - Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt)" am 01.03.2012 beschlossen. Sie ist nach der Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 23.03.2012 rechtskräftig geworden. Sie kann auch in der Stadtplanungsabteilung eingesehen werden.
Auskünfte bzgl. des erhaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens und der speziellen Genehmigungspflichten erhalten sie in der Bauordnungsabteilung.
Ansprechpartner/in
| Herr Lothar Brunke | |
| Rathaus IV, Zimmer 35 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-380 E-Mail: brunke@burgdorf.de | |
Organisationseinheiten
| 63 - Bauordnung | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-361 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: bauordnung@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Dokumente
| Erhaltungssatzung (1 MB) | |
| Begründung der Erhaltungssatzung (8 MB) | |
| Infoblatt (189 kB) | |
| Flyer (1 MB) |
