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Prioritätenliste "Ausbau der Stadtstraßen"
In der Prioritätenliste der Stadtstraßen sind die Straßen enthalten, die kurz- bis längerfristig erneuert werden müssen. Sie wurde letztmalig am 01.06.2017 im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr und am 13.06.2017 im Verwaltungsausschuss beschlossen. Dem Rat wurde empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen. Die Prioritätenliste unterliegt jedoch einer ständigen Fortschreibung. Sie ist u. a. vom Zustand der jeweiligen Kanalisation abhängig. Durch regelmäßige Befahrungen der Kanalisation mittels Videokamera werden entsprechende Aktualisierungen vorgenommen. Von daher kann es aufgrund neuerer Ergebnisse zu einer Verschiebung der Maßnahmen innerhalb der Prioritätenliste bzw. zu Ergänzungen kommen. Festzustellen ist, dass sich aus den zuletzt durchgeführten Befahrungen der Kanalisation in 2019/2021 keine Kanalerneuerungserfordernisse in offener Bauweise ergeben haben. Sollte sich dieses durch Auswertung der in 2024 abgeschlossenen Untersuchung ändern, wird die Prioritätenliste angepasst.
Für Erneuerungen bzw. Verbesserungen von öffentlichen Einrichtungen (Straßen) werden Straßenausbaubeiträge gem. § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf erhoben. Für jede Straße muss zunächst geprüft werden, ob eine Beitragspflicht durch die Baumaßnahme entsteht. Sofern eine Beitragserhebungspflicht besteht, werden die Anlieger im Vorfeld über diese informiert. Beiträge können u.a. für Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Kanäle, Straßenabläufe und Gossen/Rinnen) sowie für die Erneuerung/Verbesserung von Fahrbahn und Gehweg erhoben werden.
Maßnahmen der Prioritätenliste
1. Zintener Straße / Heiligenbeiler Straße
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2028
Diese Maßnahme, bei der auch die Rohrdurchmesser zu vergrößern sind, ist gekoppelt mit der Maßnahme Vor dem Celler Tor „Süd“, bei der ebenfalls die Rohrdurchmesser zu vergrößern sind. Ein geregelter Abwasserabfluss nach Erneuerung kann nur sichergestellt werden, wenn zuvor die Vergrößerung der Kanalisation in der Straße Vor dem Celler Tor erfolgt ist. Da es sich hier um eine Landesstraße handelt, wird ein großer zeitlicher Vorlauf erforderlich, um umfangreiche Abstimmungen vornehmen zu können. Aufgrund einer turnusmäßigen Nachuntersuchung in der Kern- und Nordstadt sowie einer Neubewertung in 2024 sowie weitere vorgesehene Beobachtung mit möglichen Reparaturmaßnahmen wird ein mittelfristiges Erfordernis zur Erneuerung der Kanalisation gesehen.
2. Moorstraße
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2028-2029
Bei dieser Maßnahme ist eine Vergrößerung der Rohrdurchmesser vorzunehmen. Auf Grund der verkehrlichen Situation und dem Umfang der Maßnahme ist ein erhöhter zeitlicher Vorlauf erforderlich. Auf Grund der Verknüpfung mit der Kanalisation im Birkenweg ist derzeit eine Umsetzung in den zwei Bauabschnitten „Moorstraße West“ und „Moorstraße Ost mit Birkenweg Süd“ angedacht.
3. Birkenweg
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2027-2028
Diese Maßnahme mit Vergrößerung der Rohrdurchmesser ist gekoppelt mit der Vergrößerung der Kanalisation in der Moorstraße. Eine vollständige Umsetzung kann erst erfolgen, wenn zuvor eine Kanalvergrößerung in der Moorstraße erfolgt ist, weshalb derzeit eine Umsetzung in den zwei Bauabschnitten “Birkenweg Nord mit Lindenweg“ und „Moorstraße Ost mit Birkenweg Süd“ angedacht ist.
4. Vor dem Celler Tor "Süd" (zwischen Friederikenstraße und Im Langen Mühlenfeld/ggf. Sorgenser Straße)
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2027
(Eine Erneuerung der Oberfläche ist nur im Bereich der Kanaltrasse vorgesehen)
Bei allen in die Prioritätenliste aufgenommenen Maßnahmen besteht ein Kanalerneuerungserfordernis zum jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall davon abgewichen wird, wenn sich bei ändernden Methoden, Qualitäten und Preisen die geschlossene (punktuelle) Sanierung als sachgerechter bzw. wirtschaftlicher darstellt. Einzelne punktuelle Reparaturen können zu diesem Zeitpunkt bereits auch durchgeführt worden sein, was jedoch nicht zwangsläufig Auswirkungen auf das Kanalerneuerungserfordernis hat.
Zudem handelt es sich bei den in der vorstehenden Aufstellung genannten Angaben zur Ausführungszeit um derzeit geplante "voraussichtliche Ausführungszeiten". Die genauen Ausführungszeiten sind abhängig von der eingangs genannten Fortschreibung der Prioritätenliste mit den möglichen Veränderungen, von der Bereitstellung der für die Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel und vorhandenen personellen Ressourcen.
Weitere Informationen finden Sie im Bürgerinformationsportal in der Vorlage 2017 0244.
Ansprechpartner/in
| Frau Warneke | |
| Rathaus IV, Zimmer 5 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf E-Mail: tiefbau@burgdorf.de | |
Organisationseinheiten
| FB 3.2 - Tiefbau | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 Homepage: http://www.burgdorf.de | |
