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Windenergienutzung
Windenergieprojekte
In den Vorranggebieten Windenergienutzung, die das Sachliche Teilprogramm Windenergie der Region Hannover ausweist (s.u.), sind verschiedene Windenergieprojekte in Vorbereitung. Um die Öffentlichkeit über den Stand der Projektierung zu informieren, ist für den 02.06.2025, um 17:00 Uhr, im Ratssaal im Schloss, Spittaplatz 5 eine Informationsveranstaltung geplant.
Planungsrecht für Windenergieanlagen
Zur räumlichen Steuerung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Burgdorf wurde im Jahr 1998 die 29. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Mit der Aufstellung eines neuen sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Wind beabsichtigt die Stadt zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen. Dazu wurde bereits 2015 ein Planungskonzept öffentlich vorgestellt. Weitere Informationen zu diesem Planverfahren finden Sie hier
Mit Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes am 01.02.2023 sowie nachfolgender Gesetze wurden die Vorgaben zur planerische Steuerung von Windenergieanlagen neu geregelt. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Ausweisung von Windenergiegebieten liegt nun bei der Region Hannover. Die Stadt Burgdorf kann zusätzliche Flächen ausweisen.
Die Region Hannover stellt das Sachliche Teilprogramm Windenergie auf. Dieses Planverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der Satzungsbeschluss durch die Regionsversammlung erfolgte am 01.04.2025. Danach folgt noch die Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde, bevor die Satzung voraussichtlich im Juli 2025 rechtswirksam werden kann. Weitere Informationen zu diesem Planverfahren finden Sie hier
Im Stadtgebiet Burgdorf sieht das Sachliche Teilprogramm Windenergie (STPW) der Region Hannover die folgenden Vorranggebiete Windenergienutzung vor (s. nachfolgende Abbildung oder Link):
- Otze-Schillerslage
(umfasst auch Flächen in der Gemarkung Ramlingen-Ehlershausen) - Dachtmissen
(umfasst auch Flächen in der Gemarkung Hülptingsen und im Gemeindegebiet Uetze) - Ahrbeck-Heeßel
(umfasst auch Flächen im Stadtgebiet Lehrte)
In diesen Vorranggebieten Windenergienutzung können mit Rechtskraft des STPW Windenergieanlagen genehmigt werden. Dies erfolgt in der Regel in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Verfahrensführende Behörde ist die Region Hannover, weitere Informationen finden sie hier
In den Ratsgremien wurden zuletzt die folgenden öffentlichen Sitzungsvorlagen zum Thema Windenergienutzung behandelt, darin finden Sie weitere Informationen:
- M 2025 0986 RROP-Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025, Vorbereitung Satzungsbeschluss der Region
- BV 2024 0861/1 RROP-Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025 (vormals 5. Änderung RROP), Stellungnahme der Stadt Burgdorf zu den geänderten Teilen
- M 2024 0861 RROP-Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025 (vormals 5. Änderung RROP), 4. Verwaltungsentwurf der Region
- BV 2023 0695 Windenergie, 5. Änderung RROP überarbeiteter 3. Entwurf, Stellungnahme der Stadt Burgdorf
- M 2023 0612 Windenergie, 5. Änderung RROP überarbeiteter 3. Entwurf, Verwaltungsentwurf der Region
Ansprechpartner/in
| Herr Fabian Wiegmann | |
| Rathaus IV Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-275 E-Mail: klimaschutz@burgdorf.deE-Mail: f.wiegmann@burgdorf.de | |
| Frau Imke Herbst | |
| Rathaus IV, Zimmer 39 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-374 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.de | |
Organisationseinheiten
| 16 - Klimaschutz | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-385 Telefon: 05136 898-275 E-Mail: klimaschutz@burgdorf.de | |
| 61 - Stadtplanung und Umwelt | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-378 Telefon: 05136 898-374 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.deE-Mail: umwelt@burgdorf.deE-Mail: innenstadtsanierung@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |


