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Sportstätten Südstadt

Nummer: 0-70

  • Flächen für Spiel- und Sportanlagen
  • Straßenverkehrsfläche

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Ablauf des Aufstellungsverfahrens

10.03.1994Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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