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Am Försterberg

Nummer: 0-94

Ziel des Bebauungsplans mit integriertem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist der Erhalt und Wiederaufbau des historischen Försterhauses sowie die Wiederherstellung des stadtbildprägenden Gesamteindrucks einschließlich der Freiflächen mittels Festlegung der überbaubaren Flächen sowie der zulässigen Gebäudehöhen im näheren Umfeld.

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Ablauf des Aufstellungsverfahrens

18.09.2018Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
06.10.2020geänderter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
19.05.2025 bis 26.06.2025Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
11.09.2025Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
13.11.2025Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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