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Kreuzbruch

Nummer: 0-59

  • Allgemeines Wohngebiet
  • Straßenverkehrsfläche
  • Umgrenzung von Flächen für Ersatzmaßnahmen für Bodenversiegelungen durch öffentlichen Verkehrsflächen

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Ablauf des Aufstellungsverfahrens

21.10.1993Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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