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Am Ostlandring

Nummer: 0-65

  • Allgemeines Wohngebiet
  • Straßenverkehrsfläche
  • öffentliche Grünfläche
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung

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Ablauf des Aufstellungsverfahrens

25.06.1992Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
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