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Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch).
In ihm ist bestimmt, was, wo, in welcher Art und in welcher Größe gebaut werden darf. Die baurechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans werden durch die Stadt festgesetzt und sind als Ortssatzung für jedermann rechtsverbindlich.
Die Festsetzungsmöglichkeiten werden ausschließlich durch die Inhaltsangabe im §9 des Baugesetzbuchs geregelt. Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. So muss z.B. die Hauptnutzung im Bebauungsplan "Wohnen" sein, wenn der Flächennutzungsplan für ein Gebiet "Wohnbaufläche" darstellt.
Hier erfahren Sie, wie sich ein Bebauungsplan liest.
Der Bebauungsplan schafft die Grundlage für:
- das städtebaulich geordnete (Planungs-)Recht zum Bauen
- Zurückstellung von Baugesuchen
- Erlass einer Veränderungssperre
- Vorkaufsrecht
- Bau- und Pflanzgebot
- Erschließung
Der Verfahrensablauf zur Aufstellung, Ergänzung und Änderung eines Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch geregelt und sieht folgende Schritte vor:
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für die Dauer eines Monats
- Satzungsbeschluss durch den Rat
- Bekanntmachung
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Neben dem Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung noch weitere Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung, die Planzeichenverordnung und zahlreiche weitere Fachgesetze.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Burgdorf können in der Stadtplanungsabteilung eingesehen werden.
Dort erhalten Sie auch Informationen über die aktuellen Bebauungsplan-Verfahren der Stadt Burgdorf.
Übersicht der Bebauungspläne im Navigator
Beinhorn (für Beinhorn gibt es derzeit keine Bebauungspläne)
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