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Ausbau der Mühlenstraße im Innenstadtbereich Burgdorf

1. Allgemein
Die Stadt Burgdorf ist in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ aufgenommen worden. Der Rat hat am 16.12.2021 unter anderem beschlossen, den Verbindungsweg zwischen Braunschweiger Straße und Mühlenstraße im Rahmen des Förderprogrammes aufzuwerten. Im Zuge dessen soll im Bereich des Stadtparks, rückseitig des Schlosses eine Fläche für Erholungssuchende geschaffen werden.
Bestand
2.1 Geh-/Radweg und Bäume
Der Bereich der Mühlenstraße zwischen Braunschweiger Straße und der Brücke Richtung Schloßstraße entlang der Aue ist nur in einem Teilbereich für den KFZ-Verkehr zugelassen.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Anlieferungsverkehr für das Gebäude „Braunschweiger Straße 1“.
Der Bereich umfasst den östlichen Bereich des Ausbaugebiets auf einer Länge von ca. 15,00 m.
Der restliche Bereich wird ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern beansprucht. Beschildert ist dieser als Gehweg, Radfahrern ist die Nutzung erlaubt.
Entlang der Aue befindet sich im Randbereich zwischen dem Fließgewässer und der Mühlenstraße Bäume, unter anderem eine große erhaltenswerte Flügelnuss.
Da die Mühlenstraße einen Höhenunterschied von min. 2,50 m zur Burgdorfer Aue aufweist, stehen die Bäume in Hanglage.
Die Wurzeln der Flügelnuss drücken in vielen Bereichen das Basaltkleinpflaster in der Mühlenstraße hoch. Aufgrund dessen ist die Mühlenstraße in den Bereichen sehr schlecht passierbar und nicht mehr barrierefrei. Teilweise entstand hierdurch Unfallgefahr, welche durch den städtischen Bauhof provisorisch mittels Kaltasphalt beseitigt wurde.
Die Bäume sind für das Klima essentiell. Zudem spenden sie Schatten und erhöhen die Aufenthaltsqualität in dem Bereich, so dass es das Ziel ist, die Bäume zu erhalten.
Um die Standortbedingungen der Bäume zu verbessern, soll in den Bereichen mit Wurzelbrücken gearbeitet werden. Zudem soll die Mühlenstraße barrierefrei hergestellt werden. Die Aufenthaltsqualität soll durch den Austausch des abgängigen Geländers attraktiver und sicherer gestaltet werden.
2.2 Randeinfassung
Der Verbindungsweg ist im nördlichen Bereich, zur Burgdorfer Aue hin, mit einer zweireihigen Gosse und einem 10er Tiefbordstein eingefasst. Durch die Wurzeln sind auch die Bord- und Gossensteine größtenteils abgängig und verschoben.
Auf der Rückenstütze bzw. rückwärtig des Tiefbordsteins wurde damals ein Stahlgeländer als Absturzsicherung gesetzt, welches ebenfalls abgängig ist.
Im südlichen Bereich, zu den Gebäuden hin, befindet sich keine Randeinfassung. Hier wurde seinerzeit das Basalt-Kleinpflaster so verlegt, dass dieses dem Grenzverlauf entspricht.
2.3 Ver- und Entsorgungsleitung
Im Ausbaugebiet befindet sich ein Beleuchtungsmast, welcher hinter dem Absturzgeländer steht. Der Beleuchtungsaufsatz ist bereits im Zuge des Beleuchtungsausbaus 2008 modifiziert worden.
Der Mast jedoch stammt aus dem Baujahr 1971.
Altersdaten für das Beleuchtungskabel stehen nicht zur Verfügung, sodass davon ausgegangen wird, dass das Beleuchtungskabel dem Alter des Beleuchtungsmastes entspricht.
2.4 Oberflächenentwässerung
Das Niederschlagswasser der befestigten Fläche wird über einen Regeneinlauf in die Burgdorfer Aue abgeleitet.
2.5 Aufenthaltsfläche Stadtpark
Im weiteren Verlauf Richtung Stadtpark entlang der Aue befindet sich ein abgängiges Holzgeländer. Die Fläche in dem Bereich ist, gerade aufgrund des urigen Baumbestandes, eine attraktive Aufenthaltsfläche im Stadtpark. Zurzeit befindet sich in dem Bereich der Vegetationsfläche keine Sitzmöglichkeit für Erholungssuchende.
Ausbau
1 Querschnitt
Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen der Mühlenstraße ist der Anlage 1 - Ausbauprogramm Mühlenstraße - Lageplan, der Anlage 2 – Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt A-A und der Anlage 3 - Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt B-B zu entnehmen.
Die gesamte Ausbaubreite variiert von ca. 2,25 m – 5,30 m. Aufgrund dessen gibt das angegebene Maß der Verkehrsfläche nur einen Ausschnitt wieder.
Um das Abfließen des Niederschlagwasser weiterhin aufrecht zu erhalten, soll das Gefälle zum Tiefpunkt der Mühlenstraße gerichtet und dort über den vorhandenen Regeneinlauf in die Burgdorfer Aue geleitet werden.
Abgeleitet wird das Niederschlagswasser über eine dreireihige Gosse aus Betonrechteckpflaster, grau.
3.2 Befestigungsart
Zurzeit ist der Aufbau der Verkehrsfläche keiner Belastungsklasse zuzuordnen.
Der Aufbau des Geh- und Radweges erfolgt gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012 (RStO 12), Tafel 6, Zeile 1.
Betonrechteckpflaster, anthrazit mit Microfase 0,08 m
Bettung aus Sand-/Splittgemisch 0,04 m
Schottertragschicht 0,18 m
Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.
Sollte der darunter anstehende Boden nicht frostsicher sein, wird dieser durch eine Frostschutzschicht in einer Dicke von 0,35 m auszutauschen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.
Im Bereich der Baumscheiben soll –wie bereits in Pkt. 2.1 „Geh-/Radweg und Bäume“ genannt- zur Verbesserung und Erhaltung der Baumstandorte statt Mineralgemisch Wurzelbrücken eingebaut werden.
Die Wurzelbrücken werden hinsichtlich ihrer Belastungsart so gewählt, dass sie den der RStO 12, Tafel 6, Zeile 6 gleichstehen.
Die Wurzelbrücken können individuell der vorhandenen Höhe bzw. dem Gefälle entsprechend angepasst werden. Dies gewährleisten die Schraubfundamente, welche mit den Trägermodulen der Wurzelbrücken verbunden ist.
3.3 Randeinfassung
Die seitliche Begrenzung der Mühlenstraße erfolgt zur Burgdorfer Aue hin mit 10er Tiefborden (10x25x100 bzw. 50 cm). Diese werden ca. 40 cm vor den vorhandenen Bestandtiefborden gesetzt.
Zu den privaten Grundstücken hin soll eine Läuferreiche aus Betonrechteckpflaster, grau (20x10x8 cm) als Anschluss verlegt werden. Hieran kann die Oberflächenbefestigung fachgerecht angearbeitet werden.
Das Absturzgeländer wird zwischen die alten und neuen Tiefborde in Einzelfundamente (40x40x80 cm) gesetzt. Die Einzelfundamente werden außerhalb des Wurzelbereichs errichtet. Zwischen den Fundamenten ist in einem 40 cm breiten Streifen Betonrechteckpflaster, grau zu verlegen.
Das Geländer wird nach Abschluss der Fundament- und Tiefbauarbeiten auf den zu errichtenden Betonfundamenten befestigt.
Dies wird entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieursbauten (ZTV-ING), Teil 3 – Bauwerksausstattungen, Abschnitt 4 – Rückhaltesysteme aufgestellt. Die Geländerhöhe bei Absturzhöhen < 12,00 m beträgt bei Radwegen und Geh- und Radwegen min. 1,30 m.
Die Pfostenabstände bei einem Füllstab- und Holmgeländer sollen 2,00 – 2,50 m betragen.
Die Absturzsicherung wird demzufolge so gesetzt, dass die Geländerhöhe 1,30 m beträgt.
3.4 Beleuchtung
Wie bereits unter Pkt. 2.3 genannt, befindet sich mittig des Ausbaugebietes im nördlichen Bereich ein Beleuchtungsmast.
Dieser wird von der Braunschweiger Straße aus versorgt. Im Zuge der Ausbauarbeiten wird ein neuer Mast gesetzt und das vorhandene Kabel ausgetauscht.
Ein Austausch des Aufsatzes ist aufgrund der bereits erfolgten Modifizierung aus dem Jahr 2008 nicht erforderlich.
3.5 Aufenthaltsfläche Stadtpark
Das abgängige Holzgeländer umfasst eine Länge von ca. 35 m. Dieses soll gegen ein Aluminium-Füllstabgeländer mit Zwischenholm, pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit einer Geländerhöhe 1,30 m getauscht werden.
Für Senioren und Erholsuchende sollen Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Hierfür ist geplant, zwei Liegen und eine seniorengerechte Bank mit einer Kunststoffbelattung aufzustellen.


Wie bereits in Pkt. 2.2 genannt befindet sich der Bereich in einer Vegetationsfläche. Um die Erreichbarkeit für Senioren und gehschwache/-behinderte Personen barrierefrei herzustellen, wird diese befestigt.
Zur Verbesserung wird der Boden ausgekoffert und die Fläche entsiegelt.
Der Aufbau soll wie folgt hergestellt werden:
Wassergebundene Deckschicht (Körnung 0/5) 0,05 m
Ausgleichsschicht (Körnung 0/11) 0,05 m
Schottertragschicht (Körnung 0/32) 0,15 m
Durch den Austausch des abgängigen Holzgeländers, das Aufstellen von zwei Liegen und einer seniorengerechten Bank sowie der Herstellung der wassergebundenen Decke wird die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich erhöht.
Straßenausbaubeiträge
Bei der „Mühlenstraße“ handelt es sich um einen Verbindungsweg. Bei einem Verbindungsweg handelt es sich um eine nicht beitragsfähige Anlage. Demnach können keine Straßenausbaubeiträge nach dem NKAG erhoben werden.
Organisationseinheiten
| 66 - Tiefbau | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |

