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Artenschutz und Biotopschutz sind eng miteinander verflochten
Ein wirkungsvoller Schutz der heimischen wildlebenden Tiere und Pflanzen ist ohne den Schutz ihrer Lebensräume (Biotope) nicht denkbar. Arten- und Biotopschutz umfasst den Schutz, die Pflege und die Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt sowie alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege ihrer Lebensräume.
Allein in Niedersachsen leben über 40.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Jeder Naturraum wird geprägt durch eine für ihn typische Vielfalt unterschiedlicher historisch gewachsener teils kulturbedingter oder teilweise noch naturnaher Biotope. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt ist Hauptaufgabe des Arten- und Biotopschutzes.
Neben weltweiten Artenschutzübereinkommen (z. B. Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Bonner Konvention) wird der Arten- und Biotopschutz auf europäischer Ebene unter anderem durch die EG-Artenschutzverordnung, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) geregelt. Die FFH-Gebiete und die Vogelschutzgebiete bilden das Gerüst des europaweiten Schutzgebietssystems NATURA 2000.
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