Wichtige Änderungen im Überblick:
- Tempo-30-Regelung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Marktstraße beträgt künftig 30 km/h.
- Neue Vorfahrtsregelung: Die Marktstraße wird zur Vorfahrtstraße. Die bisher geltende „Rechts vor Links“-Regelung entfällt.
- Verkehrszeichenanpassungen:
- An jeder Einmündung der Marktstraße wird das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) aufgestellt.
- In den einmündenden Nebenstraßen wird das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) installiert, um die geänderte Vorfahrtsregelung klar erkennbar zu machen.
Umsetzung baulicher Anpassungen:
- Die auf der Fahrbahn befindlichen Parklets werden entfernt und zunächst an ihre ursprünglichen Standorte (Spittaplatz und Bürgermeister-Schuster-Park) versetzt, bis über ihren finalen Standort entschieden ist.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der neuen Verkehrsführung wird den Verkehrsteilnehmenden dringend empfohlen, besonders umsichtig zu fahren und die geänderten Vorfahrtsregelungen zu berücksichtigen.

