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Winterdienst

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Herr SchomberaStandort anzeigen
Rathaus IV
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Unter folgendem Link können Sie direkt Anregungen zum Winterdienst melden Hinweise & Schäden | Beteiligungsportal Burgdorf .

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

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