Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
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Straßenreinigung
| Herr Schombera | |
| Rathaus IV Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf E-Mail: tiefbau@burgdorf.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsgebührensatzung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
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