Während mit den Bauleitplänen die räumlich-bauliche Entwicklung der Stadt Burgdorf förmlich gesteuert wird, umfassen städtebauliche Entwicklungskonzepte / sonstige städtebauliche Planungen / Rahmenplanungen informelle Planungsansätze und konzeptionelle Grundlagen. Diese zeigen langfristige Stadtentwicklungsperspektiven auf und koordinieren mittelfristige Planungsaktivitäten. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen die im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Ergebnis vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen wurden sind als öffentlicher Belang in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Die folgenden städtebaulichen Entwicklungskonzepte betreffen das gesamte Stadtgebiet:
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Innenstadtkonzept (IK), 2010
- Kommunales Einzelhandelskonzept 2007 und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2019
Weitere ältere Rahmenplanungen liegen für einzelne Stadtgebiete vor und können in der Stadtplanungsabteilung eingesehen werden:
- Städtebauliche Rahmenplanung Burgdorf West, 1997 (Rahmenplanung für den Nordwesten der Kernstadt)
- Gutachten zur Dorferneuerung für Schillerslage, 1989
- Gutachten zur Dorferneuerung für Weferlingsen, 1986,
- Dorferneuerungsplan für Ramlingen 1985,
- Dorfentwicklungsgutachten für Otze, 1983

