Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag im konventionellen Verfahren innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.
Inhaltsbereich
Nutzungsänderung von Gebäuden
Ansprechpartner/in
| Herr Lothar Brunke | |
| Rathaus IV, Zimmer 35 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-380 E-Mail: brunke@burgdorf.de | |
| Frau Anja Wittich | |
| Rathaus IV, Zimmer 34 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-366 E-Mail: wittich@burgdorf.de | |
| Herr Fuß | |
| Rathaus IV, Zimmer 28 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-368 E-Mail: r.fuss@burgdorf.de | |
| Frau Bärbel Meinecke | |
| Rathaus IV, Zimmer 24 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-359 E-Mail: meinecke@burgdorf.de | |
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stelle darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
