Inhaltsbereich

Sie befinden sich hier:

Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

zuklappen
Frau StrehmelStandort anzeigen
Ordnung, Zimmer 6 - Büro // EG
Schloßstraße 5
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-224
Telefax: 05136 898-112
E-Mail:
zuklappen
32.41 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe) VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 05116160
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.deÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Allgemeine Informationen

Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
 


Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister- , Vereinsregister - oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsarten
  • Rechnung
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Scheck
  • ePayment
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.

ZurückSeite drucken