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Genehmigung von Grundstückszufahrten und -zugängen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MartensStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 6 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Genehmigung der Zufahrt ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung.

Ein Antrag auf Genehmigung ist zu stellen, wenn:

- eine neue Zufahrt hergestellt werden soll.

- eine weitere Zufahrt gewünscht wird.

- Änderungen an der vorhandenen Zufahrt (z. B. Austausch der Oberflächenbefestigung, Änderung der Größe oder / und der Lage) vorgenommen werden sollen.

In allen Fällen ist bei der Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf ein formloser Antrag mit beigefügtem Lageplan, in dem die geplante Zufahrt bzw. Änderungen an der vorhandenen Zufahrt mit Vermassung lagegerecht eingezeichnet ist, einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Eigentümer eines Grundstücks muss für eine Zufahrt bzw. einen Zugang zu seinem Grundstück eine Genehmigung bei der Abteilung Tiefbau beantragen. Sind mehrere Personen Grundstückseigentümer, reicht es aus, wenn der Antrag von einem Miteigentümer gestellt wird. Mieter, Pächter oder Nutzer von Grundstücken sind nicht antragsberechtigt.

Dem Antrag muss ein Lageplan als Anhang beigefügt werden.

In dem Lageplan ist Folgendes zeichnerisch darzustellen:

  • vorhandene Zufahrt
  • vorhandener Zugang
  • geplante Zufahrt
  • geplanter Zugang

Es ist jeweils die vorhandene, bzw. geplante Breite einzuzeichnen. Des Weiteren sind die Abstände zu den Grundstücksgrenzen (zu den Nachbargrundstücken) sowie die Abstände zwischen den Zufahrten und Zugängen (vorhanden und geplant) einzutragen.

Die Eintragungen brauchen nicht maßstabsgerecht zu sein. Für die Bearbeitung des Antrages ist gemäß Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Burgdorf vom 13.02.1997 in der z. Zt. gültigen Fassung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € zu erheben.

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