Die Genehmigung der Zufahrt ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung.
Ein Antrag auf Genehmigung ist zu stellen, wenn:
- eine neue Zufahrt hergestellt werden soll.
- eine weitere Zufahrt gewünscht wird.
- Änderungen an der vorhandenen Zufahrt (z. B. Austausch der Oberflächenbefestigung, Änderung der Größe oder / und der Lage) vorgenommen werden sollen.
In allen Fällen ist bei der Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf ein formloser Antrag mit beigefügtem Lageplan, in dem die geplante Zufahrt bzw. Änderungen an der vorhandenen Zufahrt mit Vermassung lagegerecht eingezeichnet ist, einzureichen.

