Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung. Sie dürfen jedoch nur aufgestellt werden, wenn eine Ausführungsgenehmigung erteilt worden ist.
Die Ausführungsgenehmigung wird befristet in einem Prüfbuch erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Aufstellung muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt werden. Seitens der Bauaufsicht findet in der Regel eine Abnahme (Gebrauchsabnahme) statt.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Gebrauchsabnahmetermines wenden Sie sich an die Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.
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Fliegende Bauten
Ansprechpartner/in
| Herr Jörg Baumgart | |
| Rathaus IV, Zimmer 37 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-367 E-Mail: baumgart@burgdorf.de | |
| Herr Lothar Brunke | |
| Rathaus IV, Zimmer 35 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-380 E-Mail: brunke@burgdorf.de | |
| Frau Anja Wittich | |
| Rathaus IV, Zimmer 34 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-366 E-Mail: wittich@burgdorf.de | |
| Herr Fuß | |
| Rathaus IV, Zimmer 28 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-368 E-Mail: r.fuss@burgdorf.de | |
| Frau Bärbel Meinecke | |
| Rathaus IV, Zimmer 24 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-359 E-Mail: meinecke@burgdorf.de | |
Externe Ansprechpartner/in
| TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten Am Tüv 1 30519 Döhren Telefon: 0511986-1479 E-Mail: tschulze@tuev-nord.de |
Allgemeine Informationen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
