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Fliegende Bauten

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Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
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TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten VCard
Am Tüv 1
30519 Döhren
Telefon: 0511986-1479
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung. Sie dürfen jedoch nur aufgestellt werden, wenn eine Ausführungsgenehmigung erteilt worden ist.
Die Ausführungsgenehmigung wird befristet in einem Prüfbuch erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Aufstellung muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt werden. Seitens der Bauaufsicht findet in der Regel eine Abnahme (Gebrauchsabnahme) statt.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Gebrauchsabnahmetermines wenden Sie sich an die Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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