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Denkmalpflege

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Herr Lothar BrunkeStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 35 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-380
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Denkmalen ist die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.

Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Niedersachsen dem Landesamt für Denkmalpflege.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Seitens der Stadt Burgdorf werden keine Denkmalfördermittel vergeben.

Die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes leistet aus Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

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