Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
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Bodendenkmalpflege
Ansprechpartner/in
| Herr Lothar Brunke | |
| Rathaus IV, Zimmer 35 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-380 E-Mail: brunke@burgdorf.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsiche Landesamt für Denkmalpflege.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
