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Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

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Frau StrehmelStandort anzeigen
Ordnung, Zimmer 6 - Büro // EG
Schloßstraße 5
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-224
Telefax: 05136 898-112
E-Mail:

Allgemeine Informationen
  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand.

Zahlungsarten
  • Rechnung
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Scheck
  • ePayment
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist vor dem Aufstellen der Spielgeräte zu stellen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Anträge / Formulare

Antragsformular

Was sollte ich noch wissen?
  • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
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