Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (B-Plan) steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Stadt als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Bebauungspläne setzen die rechtsverbindlichen Vorschriften für (Bau-) Vorhaben in ihrem Geltungsbereich fest. Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) und Veränderungssperren sind -bei der Stadt Burgdorf- den jeweiligen Bebauungsplänen zugeordnet und unter rechtskräftigen Bebauungspläne einzusehen.
Aktuelle B-Plan-Änderungen oder Neuaufstellungen von B-Plänen können unter Bebauungsplan-Verfahren eingesehen werden.
Übersicht der Bebauungspläne im Navigator
Beinhorn (für Beinhorn gibt es derzeit keine Bebauungspläne)

