Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauordnungsbateilung Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob eine Grundstück nach den geltenden Bauplanungsrecht überhaubt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

