Inhaltsbereich

Sie befinden sich hier:

Bauvoranfrage

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Lothar BrunkeStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 35 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-380
E-Mail:
Frau Anja WittichStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 34 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-366
E-Mail:
Herr FußStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 28 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-368
E-Mail:
Frau Bärbel MeineckeStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 24 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-359
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauordnungsbateilung Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob eine Grundstück nach den geltenden Bauplanungsrecht überhaubt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an einen der o. g. Sachbearbeiter aus der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Antrag auf Bauvorbescheid gehört das entsprechenden Formular. Weiterhin sollte ein Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, die Beschreibung des Vorhabens sowie falls erforderlich Bauvorlagen beigefügt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • :90,00 EUR - 100.000,00 EUR
    Anlage 1 BauGO, Nr. 1.14

Gebühr wird nach Zeitaufwand der zuständigen Behörde angepasst, beträgt aber mindestens 90 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum an die im Bauvorbescheid getroffenen Aussagen.

Eine Verlängerung des Bauv orbescheides ist auf Antrag möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage 

Was sollte ich noch wissen?

Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden.

Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.

Der Bauv orbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.

ZurückSeite drucken