Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Die verfahrensfreien Baumaßnahmen finden Sie im Anhang zu § 60 NBauO.
Ansprechpartner/in| Herr Lothar Brunke | |
| Rathaus IV, Zimmer 35 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-380 E-Mail: brunke@burgdorf.de | |
| Frau Anja Wittich | |
| Rathaus IV, Zimmer 34 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-366 E-Mail: wittich@burgdorf.de | |
| Herr Fuß | |
| Rathaus IV, Zimmer 28 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-368 E-Mail: r.fuss@burgdorf.de | |
| Frau Bärbel Meinecke | |
| Rathaus IV, Zimmer 24 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-359 E-Mail: meinecke@burgdorf.de | |
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Die verfahrensfreien Baumaßnahmen finden Sie im Anhang zu § 60 NBauO.
Die Antragsunterlagen sind 2-fach bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf einzureichen.
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss –soweit er nicht digital eingereicht wird - von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
nicht angegeben
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Formulare zum Download