Die Bauordnungsabteilung überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Beantworten von Bauvoranfragen
- baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschließlich Überwachung
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau

