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Anzeige für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Silvester

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Herr SchraderStandort anzeigen
Ordnung, Zimmer 4 - Büro // EG
Schloßstraße 5
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-225
Telefax: 05136 898-112
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Verkaufsstellen, die aus Anlass der Jahreswende pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II und T 1 verkaufen, haben dieses 14 Tage vorher anzuzeigen.

Aus der Anzeige müssen der Gewerbetreibende, die Anschrift der Verkaufsstelle und die persönlichen Daten des für den Verkauf Verantwortlichen zu ersehen sein.

Es wird dann von uns ein Merkblatt über die Vorschriften der Lagerung und des Vertriebs dieser Waren zugeschickt.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie beabsichtigen, mehr als 1.000 kg pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II oder der Unterklasse T 1 in Lagerräumen zu lagern, ist eine Lagergenehmigung nach § 17 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese Genehmigung ist beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen.

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