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Abfall: unerlaubte Entsorgung melden

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Britt Doris HillerStandort anzeigen
Rathaus IV
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-269
Telefax: 05136 898372
E-Mail:

Arbeitszeit:
Mo - Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

zuklappenExterne Behörden
36.26 - Team Bodenschutz West und AbfallHildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 616-21052
E-Mail: Homepage: htt­ps://nol.is/­xUT

 

Allgemeine Informationen

Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in freier Landschaft und in Wäldern sowie im öffentlichen Raum außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Je nach Fundort (innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften) gibt es für die Entsorgung wilden Mülls unterschiedliche Zuständigkeiten. In der Regel ist der Verursacher nicht bekannt.
Liegen Ihnen jedoch Hinweise zum Verursacher vor, melden Sie diese bitte der unteren Abfallbehörde der Region Hannover (s.o.).

An wen muss ich mich wenden?

Entsprechend des Fundorts melden Sie den „wilden Müll“

  • außerhalb geschlossener Ortschaften (in der freien Landschaft, entlang von Wirtschaftswegen, im Wald…) zur Entsorgung bitte direkt an aha unter der E-Mail-Adresse wildermuell@aha-region.de
  • innerhalb von geschlossenen Ortschaften zur Entsorgung an die Kommune (hier: unter der E-Mail-Adresse „umwelt@burgdorf.de“ )
  • im Bereich von Wertstoffinseln zur Entsorgung an aha unter der Email-Adresse wertstoffinsel@aha-region.de
Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur schnelleren Bearbeitung wird um eine möglichst genaue Beschreibung des Fundortes gebeten. Es wäre hilfreich, der Meldung Fotos beizufügen.

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