Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in freier Landschaft und in Wäldern sowie im öffentlichen Raum außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Je nach Fundort (innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften) gibt es für die Entsorgung wilden Mülls unterschiedliche Zuständigkeiten. In der Regel ist der Verursacher nicht bekannt.
Liegen Ihnen jedoch Hinweise zum Verursacher vor, melden Sie diese bitte der unteren Abfallbehörde der Region Hannover (s.o.).

